Sportstätten - notwendige Infrastruktur für den Sport
100 Mio. Euro Sportstättensanierungsprogramm
Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro aufgelegt.
In einer Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport finden Sie weitere Informationen.
Antragsberechtigt
sind niedersächsische Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der
Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, deren Unternehmen
im Sinne von § 136 NKomVG sowie der Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) als
Erstempfänger zur Weiterleitung der Mittel an seine Gliederungen sowie an niedersächsische
Sportvereine und Sportverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind.
Antragstellung für Kommunen und deren Unternehmen
Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder. Bei der Antragstellung ist das Antragsdeckblatt zu verwenden. Dieses enthält unter anderem eine Liste aller Unterlagen, die für den Antrag notwendig sind.
Die Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
Niedersächsisches
Ministerium für Inneres und Sport
Referat L3
Postfach 221
30002 Hannover
Sportstaettenbau@mi.niedersachsen.de
Antragstellung für Sportvereine und Sportverbände
Die Anträge sind über den zuständigen Stadt-, Kreis- oder Regionssportbund an den LSB zu richten. Dieser wendet ergänzend zu der Richtlinie des Sportstättensanierungsprogramms seine unabhängig davon bestehende „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ entsprechend an. Nähere Informationen unter www.lsb-niedersachsen.de.
Ansprechpersonen im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
Herr Rinkewitz,
Tel. 0511 120-6244
Herr Gastorf, Tel. 0511 120-6308
Sportstaettenbau@mi.niedersachsen.de
Weitere Förderung von Vereinssportstätten
Neben dem
Sportstättensanierungsprogramm werden Vereinssportstätten aus der jährlichen
Finanzhilfe des Landes Niedersachsen an den LSB ebenfalls auf der Grundlage der
„Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB gefördert.
Weitere Informationen sind unter www.lsb-niedersachsen.de
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