Fördermaßnahme "Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich" (FM GL 4)
(Für die Fördermaßnahme (FM) kann 2018 im eingeschränkten Umfang ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Neue Anträge oder die flächenmäßige Erweiterung einer bestehenden Verpflichtung (allerdings nur über 50 %) sind möglich, sofern die Bewertung der beantragten Bewirtschaftungsbedingungen nach der Punktwerttabelle (zusammen mit dem Erschwernisausgleich) auf Mineralböden eine Punktzahl von mindestens 20 Punkten bzw. auf Moorböden eine Punktzahl von mindestens 25 Punkten im Rahmen eines standardisierten regionalspezifischen Bewirtschaftungspaketes erreicht.
Die Erweiterung einer bestehenden Verpflichtung durch Hinzunahme weiterer Bewirtschaftungsbedingungen oder Zuschläge ist nicht möglich, ausgenommen als Schutzgebiet neu ausgewiesene Flächen.)Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen.
Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein:
- keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr,
- keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich,
- keine chemischen Pflanzenschutzmittel,
- keine Düngung oder deren Beschränkung,
- keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.
Grundlage der Bewirtschaftungsbedingungen ist eine Punktwerttabelle, die mit der die Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung agrarökonomisch bewertet und in eine Punktzahl umgewandelt werden. Je höher die Punktzahl, desto höher die Förderung.
Es ist allerdings zu beachten, dass zur Vermeidung einer Doppelförderung die in der Punktwerttabelle ausgewiesene Punktzahl für die "Beschränkung der Düngung" oder den "Verzicht auf Pflanzenschutzmittel" infolge des bereits im Erschwernisausgleich enthaltenen finanziellen Ausgleichs für diese Zwecke ggf. reduziert werden muss. Entsprechendes gilt bei der gleichzeitigen Förderung von Ökologischem Landbau (FM BV 1).
Als Beispiel ist hier eine Bewirtschaftungsvariante für die Förderung innerhalb von Schutzgebieten für das Gebiet des Landkreises Diepholz dargestellt.
Weitere Musterbewirtschaftungspakete für FFH-Lebensraumtypen finden sie hier.
Gefördert werden können Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.
Für einen zusätzlich zum saisonalen Hauptnutzungsregime durchgeführten Pflegeschnitt mit Abräumen des Mähgutes in einem bestimmten abgegrenzten herbstlichen Zeitraum wird ein jährlicher Zuschlag gewährt.
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
09.11.2018