Fördermaßnahme "Mahd" (FM BB 2)
Durch eine extensive Schnittnutzung werden konkurrenzschwache und schnittempfindliche Arten gefördert, die Bestandteil der montanen Wiesen sind.
Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung die maschinelle Mahd von montanen Wiesen mit dem ersten Schnitt ab dem 25. Juni bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres einschließlich Abtransport des Mähgutes.
Gefördert werden können Flächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse auf der montane Wiesen vorkommen. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.Ob auf den Flächen innerhalb der Förderkulisse aber tatsächlich montane Wiesen vorkommen, muss bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) nachgefragt werden.
Die Bewirtschaftung ist nach einem von der zuständigen UNB erstellten Bewirtschaftungsplan durchzuführen.
Für erschwerte Bedingungen bei der Bewirtschaftung (mittlere Hanglage, nicht verwertbarer Aufwuchs) wird jährlich ein Zuschlag gewährt. Kann die Mahd nur von Hand erfolgen, wird ein weiterer Zuschlag gezahlt. Die Erschwernis muss sich jeweils auf den überwiegenden Teil der Fläche bzw. des Schlages beziehen.Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2020