AUM-Nat - Förderstatistik
Die vielfältigen Angebote des Landes im Rahmen der AUM-Nat werden in Niedersachsen von den bewirtschaftenden Personen sehr gut angenommen. Im Jahr 2020 werden knapp 2,2 % der landwirtschaftlichen Flächen, ca. 57.000 Hektar, in eine Förderung einbezogen. Ein deutlicher Anstieg des Flächenumfanges gegenüber 2019.
Fast 1.700 Betriebe beteiligten sich an den unterschiedlichen Naturschutzmaßnahmen. Dies ist ein Beleg dafür, dass der sogenannte "Vertragsnaturschutz" Akzeptanz in der Landwirtschaft gefunden hat.
Die im Rahmen der AUM-Nat geförderten Flächen liegen überwiegend (über 80 %) in der Kulisse des europäischen ökologischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". Die Flächen außerhalb dienen häufig der Verbesserung von Lebensräumen der in der sogenannten EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten (wie z.B. bei der Fördermaßnahme BS 6 - mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan) oder von Lebensraumtypen oder Lebensstätten der Tier- und Pflanzenarten der sogenannten FFH-Richtlinie (wie z.B. bei den Fördermaßnahmen BB 1 und BB 2 - Besondere Biotoptypen, montane Wiesen).
Der größte Flächenumfang liegt im Förderschwerpunkt „Nordische Gastvögel (NG)“ gefolgt von den Förderschwerpunkten „Dauergrünland (GL)“ und „Besondere Biotoptypen (BB)“:
Für diese Naturschutzleistung der Landwirtschaft zahlt das Land Niedersachen derzeit jährlich knapp 17,8 Millionen Euro aus, wovon ca. 13,4 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereitgestellt werden. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Kofinanzierung der AUM-Nat mit EU-Fördermitteln.
Diese zum Teil erheblichen regionalen Unterschiede können auf unterschiedliche landwirtschaftliche Nutzungs- und Ertragsmöglichkeiten, auf die unterschiedliche Ausstattung mit schutzwürdigen Lebensräumen, auf die Aktivitäten der unteren Naturschutzbehörden und auf unterschiedlichen Nutzungsdruck zurückgeführt werden.
Die unterschiedliche Verteilung der AUM-Nat-Förderflächen nach Förderschwerpunktbereichen sind den folgenden Grafiken zu entnehmen:
Ein Überblick über die Förderflächen aller AUM im Dauergrünland mit Biodiversitätsbezug sowie des Erschwernisausgleiches sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Die Beteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe am jeweiligen zusätzlichen Förderangebot bei den einzelnen Fördermaßnahmen mit dem Ziel einer verstärkten naturschutzgerechten Bewirtschaftung schwankt dabei zwischen 5 % und fast 30 %.
Der in der laufenden EU-Förderperiode erstmalig eingeführte Zuschlag bei Beteiligung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bei der Festlegung der räumlichen Lage der Ackerschonstreifen bzw. der Ruhezonen für Wiesenvögel ist sehr gut angenommen worden. Bei den von diesem Zuschlag profitierenden Fördermaßnahmen haben ca. 70 % der geförderten Flächen diese zusätzliche finanzielle Honorierung erhalten. Die Effektivität dieser Fördermaßnahme konnte somit ganz erheblich gesteigert werden. Die Maßnahmen erzeugen nun auch aufgrund der konkreten Lage einen signifikanten Effekt, da sie dort zur Anwendung kommen, wo sie naturschutzfachlich am sinnvollsten sind. Die Inanspruchnahmen im Einzelnen:
- Ackerschonstreifen FM BS 3 bis 6: 81 % (alt: 73 %)
- Ruhezone in der FM GL 22: 81 % (alt: 79 %)
- Ruhezone in der FM NG 4: 67 % (alt: 63 %)
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.12.2010
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2020