Rechtsgrundlagen
Landesrecht
Die Entscheidungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen getroffen.
Bundesweit geltende Gesetze ermächtigen die Bundesländer, eigene Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In Niedersachsen gelten insbesondere folgende Vorschriften:
Bundesweit geltende Gesetze ermächtigen die Bundesländer, eigene Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In Niedersachsen gelten insbesondere folgende Vorschriften:
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII)
- Verordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs für das Land Niedersachsen (SchVO-SGB IX)
- Niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 80 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SchVO-SGB XII)
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