Rechtsgrundlagen
Bundesrecht
Die Entscheidungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen getroffen.
Bundesweit geltende Rechtsgrundlagen im Rahmen der Eingliederungshilfe sind insbesondere folgende:
Bundesweit geltende Rechtsgrundlagen im Rahmen der Eingliederungshilfe sind insbesondere folgende:
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Hilfe zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Verordnung nach § 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Verordnung nach § 96 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Verordnung nach § 96 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Frühförderungsverordnung (FrühV)
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
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Weitergehende Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention erhalten Sie hier.
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