Qualitätsentwicklung der Jugendarbeit in Niedersachsen
Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Ausgestaltung ist im § 11 SGB VIII geregelt. Zudem hat das Landesjugendamt Niedersachsen nach § 85 SGB VIII als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Auftrag, die örtlichen Träger bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen.
Das Modellvorhaben zur Qualitätsentwicklung der Jugendarbeit im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung hat das Ziel einen strukturierten Rahmen und Kriterien zur Qualitätsentwicklung der Jugendarbeit in Niedersachsen zu entwickeln und für die Kommunen in Niedersachsen bereitzustellen.
An der Umsetzung des Modellvorhabens ist die Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Prof. Dr. Wolfgang Schröer und die GEBIT Münster, Dr. Friedrich-Wilhelm Meyer, beteiligt.
Weitere Informationen zum Modellvorhaben entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Neben einer Kurzversion haben wir auch eine Langversion erstellt.