Förderebenen
Die Grundlage der Förderung stellt die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen gem. §3 Absatz 4 KKG über die Bundesstiftung Frühe Hilfen der Länder in Verbindung mit den Leistungsleitlinien des Bundes dar. mehr
Die Grundlage der Förderung stellt die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen gem. §3 Absatz 4 KKG über die Bundesstiftung Frühe Hilfen der Länder in Verbindung mit den Leistungsleitlinien des Bundes dar. mehr
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in Niedersachsen hat die Aufgabe der landesweiten Koordination der Frühen Hilfen. Sie ist die Schnittstelle zwischen der Bundesstiftung und der kommunalen Ebene. mehr
Auf unserer Niedersachsenkarte finden Sie Ihre kommunalen Ansprechpartner auf einen Klick. mehr
Hier werden Veranstaltungen und Tagungsdokumentationen veröffentlicht. mehr
Begriffsdefinition:
Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge und interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den unterschiedlichsten Bereichen gem. §3 Abs. 2 KKG.