Jugendarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Ohne die Bescheinigung vom Arzt darf die oder der Jugendliche nicht beschäftigt bzw. weiterbeschäftigt werden.
Die Kosten der Untersuchungen von Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden über Pauschalbeträge direkt mit den Ärztinnen und Ärzten abgerechnet.
Merkblatt für Jugendliche/Eltern/Personenberechtigte
Bei der Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und der dazugehörigen Unterlagen (Merkblatt und Erhebungsbogen) kann vorübergehend auf die Empfangsbestätigung verzichtet werden.
Die entsprechenden Regelungen finden Sie hier.
Erhebungsbögen
Die Überweisung zur Ergänzungsuntersuchung finden Sie auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen unter folgendem Link:
Downloads der Ärztekammer Niedersachsen
Frank Stumpe, Telefon: 0511 89701-396,
Sabine Leventyüz, Telefon 0511 89701-397,