Aufgaben
Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)
Kindern und Jugendlichen, die stationär in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, steht monatlich ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung, also ein Taschengeld zu. Die Höhe des Taschengeldes und die Regelungen zur Auszahlung werden durch Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) festgesetzt. Die Höhe des Taschengeldes ist nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen gestaffelt und wird regelmäßig angepasst.
Die Anlage mit den Barbeträgen finden Sie - im Vorgriff auf die angekündigte Veröffentlichung im Nds. Ministerialblatt in der 2. KW - hier:
Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)
- Runderlass vom 24.08.2018 zur Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) ab 01.01.2019 - 31.12.2023 -Download - Download
- Anlage mit Barbetraegen ab 01 01 2021 - Download
- Anlage mit den Barbeträgen ab 01.01.2020 - Download
- Anlage mit den Barbeträgen ab 01.01.2019 - Download - Download
Ansprechpartnerin: |
zurzeit in Vertretung |
Frau Bettina Peste |
Telefon: 0511 / 89701-369 |
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